Wer reicht das Gesuch ein?
Ob ein Elternteil, eine Behörde oder eine andere Person: Wer ein Gesuch für das Anliegen eines Kindes oder einer jugendlichen Person einreicht, spielt keine Rolle.
Wann wird das Gesuch geprüft?
Sobald alle erforderlichen Unterlagen gemäss Checkliste (siehe Antragsformular) vollständig und korrekt eingereicht wurden, wird das Gesuch an der nächsten Kommissionssitzung behandelt. Die Kommission trifft sich ca. 6 mal pro Jahr.
An wen erfolgen die Zahlungen?
Der Fonds zahlt die Beiträge direkt an den/die Leistungserbringer*in nur ausnahmsweise an eine Privatperson.
Das Antragsformular steht als PDF bereit – einfach digital ausfüllen, ausdrucken und per Post senden.
| Adresse: |
Sekretariat Eduard Ruchti-Fonds |

