Eduard Ruchti bestimmte in seinem Testament von 1902 ein Vermächtnis zur Gründung eines Waisenhauses. Da kein Bedarf an einem Waisenhaus bestand, wurde der Verein "Waisenhaus des Amtsbezirkes Interlaken" 1942 in den Gemeindeverband des Amtes Interlaken überführt. Mit der Zustimmung des Regierungsrates des Kantons Bern werden seither Familien mit Kindern und Jugendlichen auf Gesuch hin finanziell unterstützt.
Gesuche für Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bis 25 Jahre werden gerne geprüft.